Ethik-Kodex

Präambel
Ethisches und nachhaltiges Handeln sind grundlegende Werte von WIWOX GmbH Surface Systems (nachfolgend „WIWOX“). WIWOX verpflichtet sich nicht nur zur Einhaltung von Recht und Gesetz, sondern trägt auch dafür Verantwortung, die eigens gesetzten Ansprüche umzusetzen.
Wir unterstützen die Umsetzung der Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Korruptionsbekämpfung und Umweltschutz.
Der nachfolgende Ethik-Kodex ist dabei die Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit von Geschäftsführung, Beschäftigten und Kunden. Die im vorliegenden Ethik-Kodex definierten Werte und Grundsätze bestimmen das Verhalten und den Umgang innerhalb des Unternehmens und gegenüber Dritten. Die Gewährleistung dieses Ethik-Kodex kann nur durch das persönliche Engagement jedes Einzelnen erreicht werden.

1. Zielsetzung und Geltungsbereich
Dieser Ethik-Kodex soll sämtlichen Mitarbeitern bei WIWOX eine Orientierungshilfe für verantwortungsbewusstes, ethisches und rechtskonformes Handeln im Berufsalltag bieten. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich über die Inhalte dieses Ethik-Kodes zu informieren und diese praktisch umzusetzen.
Der Ethik-Kodex wird ständig weiterentwickelt und an aktuelle rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst. Er kann durch Arbeitsanweisungen konkretisiert werden, wobei diese im Einklang mit diesem Ethik-Kodex stehen müssen.
Die Vielfältigkeit des geschäftlichen Lebens führt dazu, dass der Ethik-Kodes nicht sämtliche Fragen erfassen kann. Jeder Mitarbeiter sollte sich daher stets – bevor er handelt – die folgenden Fragen stellen:

• Bin ich sicher, dass mein Handeln mit Recht und Gesetz sowie mit internen Richtlinien übereinstimmt und dass es moralisch richtig ist?
• Lasse ich bei meinem Handeln persönliche Interessen, die nicht im Einklang mit dem Unternehmensinteresse stehen, außen vor?
• Wie würde mein Handeln in der Öffentlichkeit wahrgenommen?
• Könnte WIWOX Ruf durch mein Handeln Schaden nehmen?

2. Rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln
WIWOX hält sich stets an geltendes Recht und Gesetz, an vertraglich oder freiwillig eingegangene Verpflichtungen und grundsätzlich auch an eigene interne Richtlinien. Es werden keinerlei Verstöße hingenommen und keine anderslautenden Anweisungen erteilt.

3. Teilnahme am UN Global Compact
WIWOX steht innerhalb sämtlicher Geschäftsbeziehungen für die Umsetzung der Prinzipien des UN Global Compact ein, und erwartet von seinen Geschäftspartnern danach zu handeln.

4. Respekt und Fairness in Geschäftsbeziehungen
WIWOX tritt sämtlichen Geschäftspartnern mit Respekt und Fairness entgegen. Die Auswahl unserer Geschäftspartner erfolgt nach objektiven Kriterien und nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Kein Geschäftspartner darf diskriminiert oder grundsätzlich ausgeschlossen werden, es sei denn, er verstößt gegen diesen Ethik-Kodex.

5. Chancengleichheit; Verbot von Diskriminierungen, Belästigungen und Mobbing
5.1 WIWOX verpflichtet sich zur Gewährleistung von Chancengleichheit gegenüber allen Mitarbeitern.
5.2 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Familienstandes, seines Alters, seiner Behinderung, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Es ist verboten, Mitarbeiter, Stellenbewerber oder Geschäftspartner aufgrund der im vorstehenden Satz genannten Kriterien nachteilig zu behandeln oder diese Kriterien als Entscheidungsgrundlage im geschäftlichen Kontakt anzuwenden.
5.3 Belästigungen und Mobbing von Mitarbeitern, Stellenbewerbern oder Geschäftspartnern – auch in sozialen Netzwerken – sind untersagt.
5.4 Jegliches Verhalten, welches die Menschenwürde einer anderen Person missachtet, eine andere Person diskriminiert oder belästigt, ist verboten.
5.5 Die Führungskräfte von WIWOX nehmen in den Fragen dieser Ziff. 5 eine Vorbildfunktion ein.

6. Betriebsklima und Förderung der Mitarbeiter
6.1 Bei WIWOX herrscht ein Betriebsklima des gegenseitigen Respekts und der Vertrauenswürdigkeit untereinander.
6.2 Bei WIWOX fordern und fördern wir eigenverantwortliches Handeln sowie die Innovationskraft unserer Mitarbeiter. Wir setzen uns anspruchsvolle, klare, objektiv erreichbare und überprüfbare Ziele. Um diese Ziele zu erreichen, delegieren wir Entscheidungsbefugnisse und die damit verbundene Verantwortung an die jeweiligen Mitarbeiter. WIWOX bietet den Mitarbeitern Aufstiegschancen und Möglichkeiten der persönlichen Weiterentwicklung.
6.3 WIWOX setzt sich für die gleichberechtigte Förderung der beruflichen Entwicklung aller Geschlechter ein und steht für die Wahrung der Chancengleichheit zwischen Mitarbeitern jeglichen Geschlechts.
6.4 WIWOX unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und wirkt auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeits- und Privatleben hin.

7. Antikorruptionsvorschriften / Zuwendungen
7.1 Korruption ist bei WIWOX streng verboten. WIWOX wird eher auf den Abschluss und/oder die Ausführung eines Geschäfts verzichten als Antikorruptionsvorschriften oder interne Richtlinien zu verletzen.
7.2 Zuwendungen, d.h. Geschenke, Einladungen und sonstige Vorteile, dürfen nur gewährt oder angenommen werden, wenn der Eindruck einer Beeinflussung von Entscheidungen ausgeschlossen ist. Einladungen oder Bewirtungen müssen einem geschäftlichen Zweck dienen und angemessen sein.
7.3 Zuwendungen an Amtsträger unterliegen strengerer Beurteilung und sind soweit möglich zu vermeiden. Ausnahmen bilden geringwertige Geschenke oder Einladungen.

8. Interessenkonflikte
8.1 Die Mitarbeiter verpflichten sich zu einem loyalen Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber.
8.2 Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Mögliche Konfliktsituation sind frühzeitig anzuzeigen.
8.3 Wesentliche Beteiligungen (> 5%) von Mitarbeitern an Unternehmen des Wettbewerbs oder Geschäftspartnern sind dem Fachbereich Compliance anzuzeigen.

9. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
9.1 Wir tragen als Arbeitgeber dafür Sorge, dass unsere Mitarbeiter in einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld tätig sind. Unfälle und Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter sind zu vermeiden.
9.2 Der Umweltschutz genießt besonderen Schutz bei WIWOX. Während der Arbeit sollen weder den Mitarbeitern noch der Umwelt Schäden zugefügt werden bzw. die Einwirkungen sollen so gering wie möglich bleiben.

10. Geheimhaltung; Datenschutz
10.1 Vertrauliche Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens sind sowohl während als auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten.
10.2 Insiderinformationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
10.3 Personenbezogene Daten dürfen nur für vorher festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung sind zu beachten.
10.4 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung und Bilanzierung werden eingehalten.

11. Kommunikation
11.1 Offizielle Stellungnahmen, insbesondere gegenüber Medien, werden bei WIWOX ausschließlich durch hierzu autorisierte Personen vorgenommen.
11.2 Mitarbeiter müssen in sozialen Medien, Internet-Foren und dergleichen stets deutlich machen, dass sie für sich selbst und nicht für WIWOX sprechen. Sobald der Unternehmensname genannt wird, wird jeder Mitarbeiter respektvoll und seriös auftreten.
11.3 Diskreditierungen von WIWOX, die Kommunikation von vertraulichen Informationen sowie die Nennung von Namen von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern sind unzulässig.

12. Geistiges Eigentum
Wir respektieren geistiges Eigentum Dritter und schützen es entsprechend.

13. Nebentätigkeiten
Nebentätigkeiten müssen angezeigt werden und bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsführung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.

14. Verstöße und Sanktionen
14.1 Hinweise auf Verstöße gegen diesen Ethik-Kodex können im Rahmen unseres internen Kontrollsystems jederzeit an die Geschäftsführung mitgeteilt werden.
14.2 Verstöße gegen diesen Ethik-Kodex, die Arbeitsanweisungen oder gesetzliche Vorschriften, die gleichzeitig strafbar sind, müssen an die in Ziff. 15.1 genannte Stelle gemeldet werden.
14.3 Wir gewährleisten als Arbeitgeber eine zeitnahe Aufklärung jedes gem. Ziff. 15.1 und Ziff. 15.2 gemeldeten Sachverhalts.
14.4 Bei möglichen Verstößen, die strafbar oder ordnungswidrig sind, schalten wir als Arbeitgeber die zuständigen Behörden mit ein. Ungeachtet dessen werden Mitarbeiter je nach Schwere und Umfang des Verstoßes mit zivil- oder arbeitsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen (von einer Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung) zur Verantwortung gezogen.
14.5 Mitarbeiter, die Hinweise auf Verstöße gegenüber einer zuständigen Stelle melden, werden in keiner Weise benachteiligt, insbesondere trifft sie keine Disziplinarmaßnahme. Dies gilt auch dann, wenn sich die Meldung als unbegründet herausstellt. Es wird strengste Vertraulichkeit gewahrt.

15. Umsetzungs- und Schlussbestimmungen
15.1 Zuständigkeit
Für jegliche Fragen zur Einhaltung dieses Ethik-Kodex ist die Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsführung berät die Mitarbeiter bei allen Fragen und Zweifelsfällen bezüglich der Regelungen dieses Ethik-Kodex.
15.2 Informations- und Kontrollpflicht der Vorgesetzten
Sämtliche Vorgesetzten werden dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten auf die Inhalte dieses Ethik-Kodex regelmäßig hingewiesen werden. Vorgesetzte sind verpflichtet, durch das Befolgen und die Umsetzung dieser Regelungen ein vorbildliches Verhalten zu zeigen. Ferner werden Vorgesetzte in ihrem Verantwortungsbereich darauf achten, dass ihre Mitarbeiter die Regelungen dieses Ethik-Kodex einhalten.
15.3 Verpflichtung aller Mitarbeiter
Sämtliche Mitarbeiter bei WIWOX sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Ethik-Kodex zu beachten.